DSGVO-Auskunftsanfragen (Art. 15)
Betroffene haben das Recht, eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten anzufordern. Dabei müssen Unternehmen sicherstellen, dass in den herausgegebenen Dokumenten keine Daten Dritter enthalten sind. Schwärzungssoftware automatisiert diesen Prozess und hilft, die gesetzliche Frist von einem Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO) einzuhalten.
IFG-Anfragen (Informationsfreiheitsgesetz)
Behörden sind verpflichtet, auf Anfrage Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren. Vor der Herausgabe müssen personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse und sicherheitsrelevante Informationen geschwärzt werden. Bei großen Dokumentenmengen ist manuelle Schwärzung wirtschaftlich nicht vertretbar.
Akteneinsicht in Kanzleien
Rechtsanwälte und Notare müssen bei der Akteneinsicht oder der Weitergabe von Unterlagen regelmäßig die Daten unbeteiligter Dritter schützen. Schwärzungssoftware ermöglicht die effiziente Bearbeitung auch umfangreicher Akten und stellt sicher, dass die Schwärzung rechtlich belastbar ist.
Personalakten (HR)
Bei internen Audits, Betriebsprüfungen oder der Weitergabe von Unterlagen an den Betriebsrat müssen personenbezogene Daten in Personalakten geschützt werden. Schwärzungssoftware erkennt Gehaltsdaten, Sozialversicherungsnummern und private Kontaktdaten automatisch.
Angebote und Vergabeunterlagen
Im öffentlichen Beschaffungswesen müssen Vergabeunterlagen für unterlegene Bieter einsehbar gemacht werden. Dabei sind Preisdetails, Kalkulationen und personenbezogene Daten der Mitbewerber zu schwärzen. Automatisierte Schwärzung beschleunigt den Vergabeprozess erheblich.
Wer Schwärzungssoftware zunächst unverbindlich kennenlernen möchte, kann unser kostenloses Online-Schwärzungstool direkt im Browser ausprobieren — ohne Login, ohne Installation. PDF, Word, Excel und PowerPoint werden in Sekunden geschwärzt; Daten werden nach der Session automatisch gelöscht.