Sie sind ein Unternehmen und möchten Belege digitalisieren
Wenn Sie steuerlich relevante Belege (Eingangsrechnungen, Verträge, Korrespondenz) digitalisieren und die Papieroriginale anschließend vernichten möchten, sollten Sie beide Standards berücksichtigen: GoBD für die ordnungsgemäße Aufbewahrung und TR-RESISCAN für den Scanprozess. Die gute Nachricht: Wer TR-RESISCAN-konform scannt, erfüllt die Scan-Anforderungen der GoBD in der Regel automatisch.
Sie sind eine Behörde
Für Behörden ist TR-RESISCAN der primäre Standard. GoBD ist für den öffentlichen Sektor nicht direkt relevant, da es sich an Steuerpflichtige im privatwirtschaftlichen Bereich richtet. Behörden orientieren sich am E-Government-Gesetz und den zugehörigen Organisationsrichtlinien.
Sie sind Steuerberater
Steuerberater sollten beide Standards kennen und einhalten. Für die Digitalisierung von Mandantenbelegen gelten die GoBD unmittelbar. TR-RESISCAN liefert den Prozessrahmen, damit die digitalisierten Belege die Papieroriginale rechtswirksam ersetzen können.
Sie sind Anwalt oder Notar
TR-RESISCAN ist der relevante Standard für die Digitalisierung von Akten und Dokumenten. GoBD spielt nur dann eine Rolle, wenn es um die Aufbewahrung steuerlich relevanter Unterlagen der Kanzlei selbst geht (z. B. Eingangsrechnungen, Buchhaltungsbelege).