Compliance

TR-RESISCAN Pflicht: Welche Unternehmen müssen konform scannen?

Wer muss TR-RESISCAN einhalten, wer sollte es freiwillig tun und was droht bei Nicht-Compliance?

TR-RESISCAN ist keine gesetzliche Pflicht im klassischen Sinne. Keine Behörde verordnet Unternehmen die Einhaltung der BSI-Richtlinie. Und doch ist die Frage, ob man TR-RESISCAN-konform scannen muss, für viele Organisationen entscheidend. Denn wer Papieroriginale nach dem Scannen vernichten möchte, ohne die Beweiskraft zu verlieren, kommt an der Richtlinie nicht vorbei.

In der Praxis hat TR-RESISCAN den Status eines anerkannten Maßstabs erreicht. Gerichte, Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsbehörden orientieren sich daran, wenn sie beurteilen, ob digitale Dokumente das Papieroriginal ersetzen können. Wer nicht konform scannt, riskiert, dass die digitalen Dokumente im Ernstfall nicht als beweiskräftig anerkannt werden.

Dieser Artikel klärt, welche Organisationen TR-RESISCAN einhalten müssen, welche es freiwillig tun sollten und was bei Nicht-Compliance passiert.

Rechtliche Grundlagen

Warum TR-RESISCAN relevant ist, obwohl es keine direkte Pflicht gibt

Die rechtliche Einordnung von TR-RESISCAN ist differenziert. Die Richtlinie selbst ist keine Rechtsverordnung und kein Gesetz. Sie ist eine technische Empfehlung des BSI, die beschreibt, wie ersetzendes Scannen prozessual und technisch umgesetzt werden sollte. Dennoch entfaltet sie in der Praxis erhebliche Wirkung, weil sie mit bestehenden Gesetzen verknüpft ist:

GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Dokumentation)

Die GoBD regeln, wie steuerlich relevante Unterlagen aufbewahrt werden müssen. Seit der Neufassung 2019 ist ersetzendes Scannen grundsätzlich zulässig, sofern der Scanvorgang den Grundsätzen der Ordnungsmäßigkeit entspricht. TR-RESISCAN liefert den technischen Rahmen, um diese Anforderung zu erfüllen. Steuerberater und Unternehmen, die Belege digitalisieren und Papieroriginale vernichten möchten, sollten daher TR-RESISCAN-konform arbeiten.

Zivilprozessordnung (ZPO)

Im Zivilprozess kann ein Gericht die Beweiskraft digitaler Dokumente beurteilen. Dokumente, die nach einem anerkannten Verfahren wie TR-RESISCAN gescannt wurden, haben eine höhere Chance, als beweiskräftig eingestuft zu werden. Der Transfervermerk und der Audit-Trail dokumentieren den Scanprozess und schaffen Transparenz für das Gericht.

E-Government-Gesetz (EGovG)

Das E-Government-Gesetz verpflichtet Bundesbehörden zur elektronischen Aktenführung. In Verbindung mit der Organisationsrichtlinie zum ersetzenden Scannen wird TR-RESISCAN für viele Behörden faktisch zur Pflicht, da es den anerkannten Prozessstandard darstellt.

Patientenrechtegesetz und SGB

Im Gesundheitswesen gelten besonders strenge Anforderungen an die Dokumentenaufbewahrung. Patientenakten müssen über lange Zeiträume vollständig und unverfälscht vorgehalten werden. TR-RESISCAN bietet den Rahmen, um diese Anforderungen auch bei der Digitalisierung von Papierakten einzuhalten.

Wer muss, wer sollte TR-RESISCAN einhalten?

Branchenübersicht mit Verbindlichkeitsgrad

Branche / Organisation Verbindlichkeit Begründung
Bundesbehörden Faktisch verpflichtend E-Government-Gesetz, Organisationsrichtlinie ersetzendes Scannen
Landesbehörden Überwiegend verpflichtend Landes-E-Government-Gesetze, behördeninterne Vorgaben
Kommunen und Gemeinden Empfohlen bis verpflichtend Je nach Landesgesetzgebung und kommunaler Verordnung
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer Dringend empfohlen GoBD-Konformität für Mandantenbelege, Berufsordnung
Rechtsanwälte / Notare Dringend empfohlen Berufsrechtliche Sorgfaltspflichten, Beweiskraft
Krankenhäuser / Arztpraxen Dringend empfohlen Patientenrechtegesetz, Dokumentationspflichten
Versicherungen Empfohlen Aufbewahrungspflichten, Compliance-Anforderungen
Banken und Finanzdienstleister Empfohlen BaFin-Anforderungen, MaRisk, Aufbewahrungspflichten
Unternehmen allgemein Freiwillig, aber sinnvoll GoBD-Konformität bei Belegdigitalisierung, Platzersparnis

Warum auch freiwillige Anwender profitieren

TR-RESISCAN als Qualitätsstandard für die Digitalisierung

Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, gibt es gute Gründe, TR-RESISCAN freiwillig einzuhalten:

Rechtssicherheit bei Streitigkeiten

Wenn ein digitales Dokument vor Gericht als Beweis dienen soll, wird der Richter fragen, wie es erstellt wurde. Ein TR-RESISCAN-konformer Scanprozess mit Transfervermerk und Audit-Trail liefert eine nachvollziehbare Antwort. Ohne diesen Nachweis kann die Beweiskraft angezweifelt werden.

Papierarchive auflösen

Wer Papieroriginale nach dem Scannen aufbewahren muss, hat keinen echten Digitalisierungsvorteil. Erst durch ersetzendes Scannen nach TR-RESISCAN wird das Papierarchiv überflüssig. Das spart Archivfläche, Mietkosten und Verwaltungsaufwand.

Qualitätsstandard für den Scanprozess

TR-RESISCAN definiert einen strukturierten Prozess mit klaren Verantwortlichkeiten. Dadurch werden Scanfehler reduziert und die Qualität der digitalen Dokumente verbessert, unabhängig davon, ob das Papieroriginal vernichtet wird oder nicht.

Praxistipp: Auch Organisationen, die nicht beabsichtigen, Papieroriginale zu vernichten, können von TR-RESISCAN profitieren. Der standardisierte Prozess verbessert die Dokumentenqualität und schafft Nachvollziehbarkeit, was bei Audits und Betriebsprüfungen von Vorteil ist.

Konsequenzen bei Nicht-Compliance

Was passiert, wenn der Scanprozess nicht konform ist?

Die Konsequenzen einer fehlenden TR-RESISCAN-Konformität sind nicht in Form von Bußgeldern oder Strafen definiert. Die Auswirkungen sind dennoch erheblich:

Verlust der Beweiskraft

Digitale Dokumente, die nicht nach einem anerkannten Verfahren gescannt wurden, können vor Gericht als nicht beweiskräftig eingestuft werden. Das kann in Zivilprozessen, Steuerverfahren oder behördlichen Prüfungen gravierende Folgen haben.

Aufbewahrungspflicht für Papieroriginale

Ohne TR-RESISCAN-Konformität dürfen Papieroriginale nicht vernichtet werden, wenn sie aufbewahrungspflichtig sind. Das bedeutet, dass trotz Digitalisierung weiterhin physische Archive unterhalten werden müssen, was den Digitalisierungsvorteil zunichtemacht.

Beanstandungen bei Betriebsprüfungen

Finanzämter und Wirtschaftsprüfer können den Scanprozess im Rahmen von Betriebsprüfungen untersuchen. Ist der Prozess nicht dokumentiert und nachvollziehbar, können die digitalen Belege verworfen und Nachforderungen gestellt werden.

Nacharbeit und Doppelaufwand

Wenn sich herausstellt, dass der Scanprozess nicht den Anforderungen entspricht, müssen unter Umständen Dokumente erneut gescannt oder Papieroriginale nachträglich wieder beschafft werden. Das verursacht erheblichen Aufwand und Kosten.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur TR-RESISCAN Pflicht

Ist TR-RESISCAN für alle Unternehmen Pflicht?

Nein, TR-RESISCAN ist keine universelle Pflicht. Die BSI-Richtlinie ist jedoch der anerkannte Standard für ersetzendes Scannen. Wer Papieroriginale nach dem Scannen vernichten und die Beweiskraft erhalten möchte, sollte TR-RESISCAN-konform arbeiten. Für bestimmte Branchen wie Behörden, Steuerberater und das Gesundheitswesen ist dies faktisch eine Notwendigkeit.

Was passiert, wenn man nicht TR-RESISCAN-konform scannt?

Ohne TR-RESISCAN-Konformität können digitale Dokumente vor Gericht oder bei Betriebsprüfungen als nicht beweiskräftig eingestuft werden. Das bedeutet: Die Papieroriginale dürfen nicht vernichtet werden, da die digitalen Kopien allein keinen rechtlich belastbaren Nachweis darstellen.

Müssen auch kleine Unternehmen TR-RESISCAN einhalten?

Die Unternehmensgröße ist nicht das entscheidende Kriterium. Entscheidend ist, ob die Organisation Papieroriginale nach dem Scannen vernichten möchte und dabei die Beweiskraft erhalten muss. Ein kleines Steuerbüro, das Belege digitalisiert, profitiert ebenso von TR-RESISCAN wie ein Großkonzern.

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