Die rechtliche Einordnung von TR-RESISCAN ist differenziert. Die Richtlinie selbst ist keine Rechtsverordnung und kein Gesetz. Sie ist eine technische Empfehlung des BSI, die beschreibt, wie ersetzendes Scannen prozessual und technisch umgesetzt werden sollte. Dennoch entfaltet sie in der Praxis erhebliche Wirkung, weil sie mit bestehenden Gesetzen verknüpft ist:
GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Dokumentation)
Die GoBD regeln, wie steuerlich relevante Unterlagen aufbewahrt werden müssen. Seit der Neufassung 2019 ist ersetzendes Scannen grundsätzlich zulässig, sofern der Scanvorgang den Grundsätzen der Ordnungsmäßigkeit entspricht. TR-RESISCAN liefert den technischen Rahmen, um diese Anforderung zu erfüllen. Steuerberater und Unternehmen, die Belege digitalisieren und Papieroriginale vernichten möchten, sollten daher TR-RESISCAN-konform arbeiten.
Zivilprozessordnung (ZPO)
Im Zivilprozess kann ein Gericht die Beweiskraft digitaler Dokumente beurteilen. Dokumente, die nach einem anerkannten Verfahren wie TR-RESISCAN gescannt wurden, haben eine höhere Chance, als beweiskräftig eingestuft zu werden. Der Transfervermerk und der Audit-Trail dokumentieren den Scanprozess und schaffen Transparenz für das Gericht.
E-Government-Gesetz (EGovG)
Das E-Government-Gesetz verpflichtet Bundesbehörden zur elektronischen Aktenführung. In Verbindung mit der Organisationsrichtlinie zum ersetzenden Scannen wird TR-RESISCAN für viele Behörden faktisch zur Pflicht, da es den anerkannten Prozessstandard darstellt.
Patientenrechtegesetz und SGB
Im Gesundheitswesen gelten besonders strenge Anforderungen an die Dokumentenaufbewahrung. Patientenakten müssen über lange Zeiträume vollständig und unverfälscht vorgehalten werden. TR-RESISCAN bietet den Rahmen, um diese Anforderungen auch bei der Digitalisierung von Papierakten einzuhalten.