Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB)
Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater und Notare unterliegen dem strafrechtlich geschützten Berufsgeheimnis nach § 203 StGB. Die Übermittlung von Mandanten- oder Patientendaten an einen Cloud-Anbieter kann bereits eine Offenbarung im Sinne des Gesetzes darstellen — selbst wenn der Anbieter die Daten technisch nicht einsehen kann. Ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen ist die Cloud-Verarbeitung solcher Dokumente rechtlich hochproblematisch.
Behörden und öffentliche Verwaltung
Viele Bundes- und Landesbehörden haben explizite Cloud-Verbote oder strenge Auflagen für die Verarbeitung dienstlicher Dokumente. Der BSI-Grundschutz und die IT-Grundschutz-Kompendien setzen hohe Maßstäbe an die Datenverarbeitung. Verschlusssachen (VS-NfD und höher) dürfen grundsätzlich nicht in Cloud-Umgebungen verarbeitet werden.
DSGVO Art. 28: Auftragsverarbeitung
Wer personenbezogene Daten an einen Cloud-Dienst überträgt, wird zum Verantwortlichen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Das bedeutet: Sie benötigen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), müssen den Cloud-Anbieter regelmäßig prüfen und haften für dessen Datenschutzverstöße. Bei On-Premises entfällt diese gesamte Pflichtenkette — die Daten bleiben bei Ihnen.
Schrems II und der CLOUD Act
Das Schrems-II-Urteil des EuGH hat die Rechtsgrundlage für Datentransfers in die USA gekippt. Auch US-Cloud-Anbieter mit EU-Rechenzentren sind betroffen: Der US CLOUD Act verpflichtet amerikanische Unternehmen, auf Anforderung von US-Behörden auch Daten herauszugeben, die in der EU gespeichert sind. Mit einer On-Premises-Lösung eines EU-Anbieters existiert dieses Risiko nicht.
Versicherungen und Banken (BaFin)
Finanzinstitute und Versicherungen unterliegen der BaFin-Aufsicht mit strengen Anforderungen an die Auslagerung von IT-Dienstleistungen (MaRisk, BAIT, VAIT). Die Verarbeitung von Kundendaten über Cloud-Schwärzungsdienste erfordert umfangreiche Risikoanalysen, Auslagerungsverträge und eine Anzeigepflicht bei der Aufsichtsbehörde. On-Premises-Verarbeitung vermeidet diesen regulatorischen Aufwand.