Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) definieren klare Anforderungen an die digitale Archivierung:
1. Unveränderbarkeit
Archivierte Dokumente dürfen nach dem Speichern nicht mehr verändert werden. Jede Änderung muss nachvollziehbar protokolliert werden. In der Praxis bedeutet das: Die Archivierungssoftware muss sicherstellen, dass der Originalinhalt der E-Rechnung nicht manipuliert werden kann — durch Hash-Werte, digitale Signaturen oder technische Schreibsperren.
2. Vollständigkeit
Alle steuerlich relevanten Dokumente müssen archiviert werden — lückenlos. Bei E-Rechnungen bedeutet das: Sowohl die eingehenden als auch die ausgehenden Rechnungen müssen aufbewahrt werden, einschließlich aller zugehörigen Dokumente (Lieferscheine, Bestellungen, Korrespondenz).
3. Nachvollziehbarkeit
Jeder Zugriff auf archivierte Dokumente muss protokolliert werden. Ein lückenloser Audit-Trail dokumentiert, wer wann auf welches Dokument zugegriffen hat und ob Änderungen vorgenommen wurden. Bei Betriebsprüfungen muss dieser Nachweis auf Anfrage vorgelegt werden können.
4. Ordnungsmäßige Aufbewahrungsfrist
Rechnungen müssen gemäß § 147 AO mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung empfangen oder ausgestellt wurde. Eine Rechnung vom 15. März 2025 muss also bis zum 31. Dezember 2035 archiviert sein.
5. Maschinelle Auswertbarkeit
Digitale Rechnungen müssen in einem Format aufbewahrt werden, das eine maschinelle Auswertung ermöglicht. Das ist ein entscheidender Punkt für E-Rechnungen: Die XML-Daten müssen im Originalformat archiviert werden, nicht als Screenshot oder Papierausdruck.
Wichtig: Die GoBD verlangen ausdrücklich, dass digitale Dokumente im Originalformat aufbewahrt werden. Bei einer XRechnung ist das die XML-Datei, bei ZUGFeRD die PDF/A-3-Datei mit eingebettetem XML. Ein Ausdruck auf Papier oder eine Konvertierung in ein anderes Format ersetzt die Originalarchivierung nicht.