Geschäftsrelevante E-Mails sind aufbewahrungspflichtig. Die GoBD, § 147 AO und § 257 HGB schreiben vor, dass E-Mails mit steuerrelevanten Inhalten und geschäftlicher Korrespondenz revisionssicher archiviert werden müssen — unveränderbar, vollständig, durchsuchbar und maschinell auswertbar. Ein Outlook-Ordner oder eine PST-Datei erfüllt diese Anforderungen nicht.
Dieser Artikel erklärt, welche E-Mails archiviert werden müssen, welche Anforderungen die GoBD an die E-Mail-Archivierung stellen, welche technischen Ansätze es gibt und welche häufigen Fehler Unternehmen vermeiden sollten.