Wie lange müssen Rechnungen, Verträge und Personalakten aufbewahrt werden? Die Antwort unterscheidet sich je nach Dokumenttyp und Land erheblich. In Deutschland gelten Fristen von 6 bis 10 Jahren gemäß AO und HGB, in Österreich pauschal 7 Jahre gemäß BAO — mit wichtigen Ausnahmen bei Personalakten und Grundstücksgeschäften.
Dieser Artikel bietet eine vollständige Vergleichstabelle der Aufbewahrungsfristen in Deutschland und Österreich, erklärt wann die Fristen beginnen, welche Besonderheiten bei der digitalen Aufbewahrung gelten und was bei vorzeitiger Vernichtung passiert.