Für Sozialversicherungsträger

Versichertenakten schwärzen.
Bescheide archivieren.
Sozialdatenschutz by Design.

Docuflair für Sozialversicherungsträger: Versichertenakten mit PII-Schwärzung bei Amtshilfe, revisionssichere Bescheid-Archivierung nach § 304 SGB III, Multi-Mandanten-Betrieb über regionale Träger. 100 % On-Premises, BDSG §§ 45–84-konform.

§ 35 SGB I BSI TR-RESISCAN Multi-Mandant
Docuflair für Sozialversicherungsträger

Sozialdaten sind besonders geschützt — und besonders umfangreich.

Sozialdatenschutz (§ 35 SGB I)

Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis — strengere Zweckbindung als DSGVO, Weitergabe nur in engen Grenzen. Verstöße haben strafrechtliche Relevanz nach § 203 StGB.

Versichertenakten 30+ Jahre

Rentenakten müssen mindestens 30 Jahre, Unfall-Berufskrankheiten-Akten teils lebenslang aufbewahrt werden. Papierarchive in dieser Zeitdimension sind ein operatives und datenschutzrechtliches Risiko.

Amtshilfe zwischen Trägern

Amtshilfe zwischen Renten-, Kranken- und Unfallträgern verlangt Auszüge aus Versichertenakten — aber nur die zweckdienlichen Inhalte, ohne Drittdaten. Manuelle Schwärzung ist eine Fehlerquelle.

Bescheide mit Drittdaten

Bescheide enthalten oft Angaben zu Arbeitgebern, Ärzten, Angehörigen — vor Akteneinsicht durch Versicherte oder Bevollmächtigte müssen Drittdaten geschwärzt werden. Aufwand hoch, Frist knapp.

So unterstützt Docuflair Sozialversicherungsträger

PII-Schwärzung bei Datenweitergabe

Automatische Erkennung und Schwärzung personenbezogener Dritter-Daten in 9 PII-Kategorien — vor Amtshilfe, Akteneinsicht, Widerspruchs- oder Klageverfahren. Wiederverwendbare Profile pro Aktenart.

Mehr zu Redact

Archive nach § 304 SGB III

Revisionssichere Langzeitarchivierung mit SHA-256-Hash, Retention-Regeln nach Aktenart und manipulationssicherer Ablage — § 304 SGB III (BA), § 147 SGB VI (Rente), SGB V/VII/XI (Kranken/Unfall/Pflege).

Mehr zu Archive

Workflow für Widerspruchsverfahren

Widerspruch, Fristen-Überwachung (3 Monate SGG), Zuweisung an Widerspruchsstelle, Bescheidung und Klageabgabe ans Sozialgericht — komplett abgebildet mit Audit-Trail und elektronischer Aktenabgabe.

Mehr zu Workflow

Mandanten-Trennung für regionale Träger

Mandantenfähige Architektur für Regionalträger (DRV Bund vs. DRV Regional) oder bundesweit tätige Kassen mit Geschäftsstellen. Eine Plattform, getrennte Datenräume, zentrales Reporting.

Mehr zu Access Control

Versichertenvorgang in 5 Schritten

1

Versicherten-Vorgang anlegen

Neuer Vorgang mit Versichertennummer im Fachverfahren — Docuflair referenziert die Vorgangsnummer. Rollenbasierte Zugriffe für Sachbearbeitung, Medizinischen Dienst und Widerspruchsstelle.

2

Akten scannen

Arztberichte, Atteste, Befunde und Anträge werden eingescannt, OCR-erkannt und revisionssicher abgelegt. TR-RESISCAN ermöglicht die rechtssichere Vernichtung der Papieroriginale.

3

Schwärzen

Vor Weitergabe an Amtshilfe-Empfänger, Versicherten oder Sozialgericht werden Drittdaten in 9 PII-Kategorien automatisch maskiert. Wiederverwendbare Schwärzungsprofile.

4

Bescheid erstellen

Bescheid aus Vorlage, elektronisch signiert, Versand per De-Mail, E-POST oder Papier. Audit-Trail dokumentiert Erstellung, Signatur und Versand mit Zeitstempel.

5

30 Jahre archivieren

SHA-256-gesicherte Ablage mit Retention-Regel pro Aktenart — Rentenakten 30 Jahre, BG-Akten teils lebenslang. Fristgerechte Löschung wird technisch garantiert.

Typische Szenarien in der Sozialversicherung

01

Rentenversicherung Regional-Träger

DRV-Regionalträger mit mehreren Landesstandorten und zentraler Hauptverwaltung. Docuflair bildet die Versichertenakten einheitlich ab, Amtshilfe zu DRV Bund und anderen Regionalträgern läuft mit automatischer Schwärzung.

  • Bundesweit konsolidierbar
  • Amtshilfe-Schwärzung automatisch
  • 30-Jahres-Archiv
02

Krankenkasse mit bundesweiten Filialen

Gesetzliche Krankenkasse mit Geschäftsstellen in allen Bundesländern. Docuflair arbeitet mandantenfähig über alle Standorte, zentrales Archiv, getrennte Arbeitsbereiche, konsolidiertes Reporting für den Medizinischen Dienst.

  • Multi-Standort-Mandant
  • MD-Zugriff geregelt
  • SGB V-konforme Löschfristen
03

Bundesagentur / Arbeitsagentur

Arbeitsagentur mit hohem Antragsaufkommen — ALG-I-Bescheide, Weiterbildungsanträge, Eingliederungsvereinbarungen. Docuflair digitalisiert den Antrag-zu-Bescheid-Zyklus und archiviert nach § 304 SGB III.

  • Antragsmasse beherrschbar
  • § 304 SGB III-konform
  • Widerspruchsworkflow

Rechtsgrundlagen, die Docuflair unterstützt

Hinweis zu Cloud-Diensten: Sozialdaten nach § 35 SGB I dürfen nicht an US-Cloud-Anbieter ausgelagert werden (CLOUD Act, Schrems II). Docuflair läuft ausschließlich On-Premises beim Träger oder in einem GKV-/DRV-Rechenzentrum — keine Cloud-Komponenten, keine Telemetrie nach außen.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen für Sozialversicherungsträger

Wie wird der Sozialdatenschutz nach § 35 SGB I in Docuflair umgesetzt?

Docuflair setzt die Anforderungen des Sozialdatenschutzes nach § 35 SGB I und §§ 67 ff. SGB X technisch um: Zweckbindung über rollenbasierte Zugriffsrechte, Protokollierung jedes Zugriffs im SHA-256-Audit-Trail, Löschfristen über Retention-Regeln, PII-Schwärzung vor jeder Datenweitergabe. Die 100 % On-Premises-Architektur stellt sicher, dass Sozialdaten den Träger nicht verlassen.

Erfüllt Docuflair die Aufbewahrungspflicht nach § 304 SGB III?

Ja. Docuflair Archive bietet revisionssichere Langzeitarchivierung mit SHA-256-Hash, manipulationssicherer Ablage und Retention-Regeln pro Aktenart — Bescheide der BA nach § 304 SGB III, Rentenakten nach § 147 SGB VI, Kranken-/Pflege-Akten nach SGB V/XI jeweils mit gesetzlicher Frist.

Unterstützt Docuflair Widerspruchsverfahren mit Workflow?

Ja. Docuflair Workflow bildet den Widerspruchsweg ab — Anlage, Zuweisung an die Widerspruchsstelle, Fristen-Überwachung (3 Monate SGG) bis zur Bescheidung. Vor Abgabe ans Sozialgericht werden Akten automatisch geschwärzt.

Kann Docuflair in DRV-Service- oder GKV-Spitzenverband-Landschaften integriert werden?

Docuflair stellt offene Schnittstellen (REST-API, Datei-Exchange, SFTP) bereit und lässt sich mit Fachverfahren der Sozialversicherungsträger verbinden — DRV-Systeme, AOK-Basissysteme, BITMARCK- oder ITSG-Landschaften. Die konkrete Integration wird in einem Vorgespräch festgelegt.

Warum dürfen Sozialdaten nicht in der Cloud liegen?

Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) und den BDSG-Sondervorschriften §§ 45–84. Eine Auslagerung auf US-Cloud-Dienste ist wegen CLOUD Act und Schrems II rechtlich hochproblematisch. Docuflair läuft ausschließlich On-Premises — beim Träger oder im Rechenzentrum eines GKV-/DRV-IT-Dienstleisters.

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Bereit für die sozialversicherungs-konforme Aktenverarbeitung?

15 Minuten Demo — wir zeigen Ihnen, wie Docuflair Versichertenakten schwärzt, Bescheide archiviert und den Widerspruchs-Workflow abbildet. Kein Marketing-Rauschen, echte Software an realen Sozialversicherungs-Szenarien.