Für Gerichte & Staatsanwaltschaften

Gerichtsakten digital.
Verschwiegenheit gewahrt.
Lückenloser Audit-Trail.

Docuflair für die Justiz: eAkte-konforme Digitalisierung nach § 298a ZPO, PII-Schwärzung für Akteneinsicht, Manipulationsschutz für Urkunden. 100 % On-Premises, kein US-Cloud-Zugriff.

§ 298a ZPO eAkte-ready On-Premises
Docuflair für Gerichte und Justiz

eAkte-Pflicht, Akteneinsicht, Urkunden-Manipulationsschutz — alles gleichzeitig.

eAkte-Pflicht seit 2022

§ 298a ZPO verlangt die elektronische Aktenführung. Viele Gerichte arbeiten parallel mit Papier und digital — Medienbrüche, Doppelarbeit, Unsicherheit bei Integrität.

Akteneinsicht mit Drittdaten

Akteneinsicht nach § 299 ZPO verlangt Schwärzung personenbezogener Daten Dritter — Zeugen, Minderjährige, nicht-verfahrensbeteiligte Personen. Manuell bei 500+ Seiten unrealistisch.

Urkunden-Manipulationsschutz

Urteile, Beschlüsse und Protokolle sind Urkunden — nachträgliche Manipulation muss technisch ausgeschlossen sein. Papier ist fälschungsanfällig, digitale Ablage braucht kryptographische Sicherung.

Integration beA / EGVP

Anwälte kommunizieren per beA, Behörden per EGVP. Schriftsätze landen elektronisch, werden aber oft manuell in Papier-Akten eingepflegt. Medienbruch ohne durchgängige eAkte.

So unterstützt Docuflair Gerichte und Staatsanwaltschaften

eAkte-konforme Archivierung

Elektronische Aktenführung nach § 298a ZPO — lückenloser Audit-Trail, SHA-256-Integritätssicherung, revisionssichere Langzeitarchivierung bis 30+ Jahre. Retention-Regeln pro Verfahrensart.

Mehr zu Archive

PII-Schwärzung vor Akteneinsicht

Automatische Erkennung und Schwärzung von Drittdaten in 9 PII-Kategorien — Zeugen, Minderjährige, nicht-beteiligte Personen. Irreversible Kopie für die einsehende Partei, Original bleibt unverändert.

Mehr zu Redact

SHA-256 Audit-Trail für Urkunden

Jedes Urteil, jeder Beschluss wird mit kryptographischem Hash als unveränderliche Urkunde abgelegt. Jeder Zugriff, jede Ausfertigung wird protokolliert — Manipulation ist technisch ausgeschlossen.

Mehr zu Archive

Schnittstellen beA / EGVP / VIS-Justiz

Offene Schnittstellen (REST-API, XJustiz, Datei-Exchange) zu beA, EGVP, forumSTAR, EUREKA und VIS-Justiz. Eingehende Schriftsätze werden automatisch in die eAkte übernommen.

Mehr zu Workflow

eAkte-konforme Gerichtsakten-Bearbeitung in 5 Schritten

1

Akte anlegen (Aktenzeichen)

Neue Akte mit Gerichts-Aktenzeichen im Fachverfahren — Docuflair referenziert die Vorgangsnummer. Rollenbasierte Zugriffe für Richter, Rechtspfleger, Geschäftsstelle und Protokollführer.

2

Scan und Import

Eingehende Schriftsätze aus beA/EGVP werden automatisch importiert, Papier-Schriftsätze TR-RESISCAN-konform digitalisiert. OCR und Volltextindex machen die Akte durchsuchbar.

3

Schwärzen für Einsicht

Vor Akteneinsicht nach § 299 ZPO werden Drittdaten in 9 PII-Kategorien automatisch maskiert. Die geschwärzte Kopie ist für die einsehende Partei — das Original bleibt unverändert.

4

Urteil als unveränderliche Urkunde

Das erlassene Urteil wird mit SHA-256-Hash als unveränderliche Urkunde gespeichert. Vollstreckungs-Ausfertigungen werden einzeln dokumentiert und auf Echtheit verifiziert.

5

30 Jahre archivieren

Revisionssichere Langzeitarchivierung mit Retention pro Verfahrensart — Zivilsachen nach AktO, Strafsachen teils länger nach BZRG. Lückenloser Audit-Trail für mögliche Revisionsverfahren.

Typische Justiz-Szenarien

01

Amtsgericht Massenverfahren

Amtsgericht mit hohem Aufkommen an Mahnsachen, Zivilverfahren und Familiensachen. Docuflair digitalisiert die Eingangspost, führt die eAkte nach § 298a ZPO und archiviert Urteile revisionsfest.

  • beA-Automation
  • eAkte § 298a ZPO
  • 30-Jahres-Archiv
02

OLG Wirtschaftsstrafkammer

Oberlandesgericht mit Wirtschaftsstraf-Verfahren, die 10.000+ Seiten Aktenumfang erreichen. Docuflair schwärzt Zeugen und Drittdaten für Akteneinsicht, Volltextsuche beschleunigt die Beweiswürdigung.

  • Masse-Schwärzung
  • Volltext-Recherche
  • Kammern-weise Trennung
03

Staatsanwaltschaft mit parallelen Ermittlungen

Staatsanwaltschaft mit komplexen Ermittlungsverfahren, die parallele Akten bei mehreren Dezernenten erfordern. Docuflair ermöglicht selektive Akteneinsicht und strikte Trennung paralleler Verfahren.

  • Dezernats-Trennung
  • Selektive Exports
  • Anklage-Vorbereitung

Rechtsgrundlagen, die Docuflair unterstützt

Hinweis zu US-Cloud-Diensten: Gerichtsakten dürfen wegen der strengen Zweckbindung nach ZPO, StPO und DSGVO nicht in US-Cloud-Diensten liegen (CLOUD Act, Schrems II). Docuflair läuft ausschließlich On-Premises in der Justiz-IT des Landes oder Bundes — keine Cloud-Komponenten, keine Telemetrie nach außen.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Erfüllt Docuflair die eAkte-Pflicht nach § 298a ZPO?

Docuflair bildet die Anforderungen der eAkte-Pflicht nach § 298a ZPO technisch ab: elektronische Aktenführung mit SHA-256-Integritätssicherung, lückenloser Audit-Trail, revisionssichere Ablage. Docuflair arbeitet als ergänzendes oder kombiniertes System mit Schnittstellen zu Fachverfahren wie forumSTAR, EUREKA oder VIS-Justiz.

Lässt sich Docuflair an beA und EGVP anbinden?

Docuflair unterstützt den Import und Export von Nachrichten über offene Schnittstellen und lässt sich über entsprechende Gateways an beA und EGVP anbinden. Eingehende Schriftsätze werden automatisch in die eAkte übernommen, ausgehende Zustellungen werden dokumentiert.

Wie ist Akteneinsicht nach § 299 ZPO DSGVO-konform abbildbar?

Vor Akteneinsicht durch Parteien, Bevollmächtigte oder Dritte werden Drittdaten (Zeugen, Beteiligte, Minderjährige) automatisch in 9 PII-Kategorien geschwärzt. Die Schwärzung erzeugt eine irreversible Kopie — das Original bleibt im Gerichtsarchiv unverändert.

Kann Docuflair an VIS-Justiz oder forumSTAR angebunden werden?

Docuflair stellt offene Schnittstellen (REST-API, XJustiz, Datei-Exchange, SFTP) bereit und kann mit Fachverfahren der Justiz (VIS-Justiz, forumSTAR, EUREKA-Fach, web.sta) verbunden werden. Die konkrete Integration wird in einem Vorgespräch mit der Justiz-IT des Landes festgelegt.

Wie wird eine revisionsfeste Urteilsarchivierung umgesetzt?

Ein erlassenes Urteil wird als unveränderliche Urkunde gespeichert — SHA-256-Hash bei Ablage, manipulationssichere Container-Ablage, lückenloser Audit-Trail für Zugriff und Ausfertigung. Das Original bleibt über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist technisch unveränderbar.

Weitere Lösungen im öffentlichen Sektor

Öffentlicher Sektor (Hub)

Übersicht aller Behörden-Lösungen: Polizei, Justiz, Ministerien, Kommunen, Sozialversicherung.

Mehr erfahren

Polizei

Ermittlungsakten schwärzen, TR-RESISCAN für Aktenmigration, SHA-256 Audit-Trail.

Mehr erfahren

Ministerien

eAkte Bund-Kompatibilität, VS-NfD-vorbereitet, IFG-Anfragen mit automatischer Schwärzung.

Mehr erfahren

Bereit für die Justiz-eAkte?

15 Minuten Demo — wir zeigen Ihnen, wie Docuflair die eAkte nach § 298a ZPO umsetzt, Akten für die Einsicht schwärzt und Urteile revisionsfest als Urkunde ablegt. Kein Marketing-Rauschen, echte Software an realen Justiz-Szenarien.